Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 8 (18-Punkte-System verwendet), WestfÃĪlische Wilhelms-UniversitÃĪt MÞnster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland sind geprÃĪgt von einer langen Geschichte gewerkschaftlicher KÃĪmpfe, welche zu den Sozialpartnerschaften eines Arrangements von Rechten und Pflichten gebracht hat, die sich in der Nachkriegszeit langsam entwickelt und gefestigt haben. Die Sozialpartnerschaft wird von den SÃĪulen der Tarifautonomie, des FlÃĪchentarifvertrags und der Mitbestimmung getragen. AuÃerdem ist die Koalitionsfreiheit durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Das Erreichen einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der LÃķhne bringt manchmal Streit, welcher eine ArbeitskampfmaÃnahme, sowie Streik, Ausperrung oder Boykott ausrufen kann. Jedoch in diesem spezifischen Bereich, der als Arbeitskampfrecht genannt ist, haben nicht einmal die Jahre aus gewerkschaftlichen KÃĪmpfen genÞgt, um eine gesetzliche Regelung zu schaffen, so dass in diesem Gebiet die Gerichtesentscheidungen eine wichtige Rolle spielen. Das Arbeitskampfrecht ist einer von diesen sehr stark vom Richterrecht geprÃĪgten Bereiche, das nur in Art. 9 Abs.3 des Grundgesetzes ausdrÞcklich erwÃĪhnt ist. Jedoch enthÃĪlt dieser Artikel nicht den Begriff âAussperrungâ und auch in der Literatur ist die Aussperrung ebenso umstritten. Es obliegt den Gerichten diesen rechtsleeren Raum auszufÞllen und die Frage der ZulÃĪssigkeit der Aussperrung festzulegen sowie die Voraussetzung ihre ZulÃĪssigkeit. Diese Seminararbeit hat als Ziel, die Grundentscheidung von 21.4.1971 und ihren Beitrag zur Entwicklung des Arbeitskampfrechts, insbesondere in Bezug auf die Rechtnatur und den Grenzen der Aussperrung, zu analisieren.