Die causa unionis auf dem Konstanzer Konzil (1414-1418)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Das Papsttum im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: 1517 – die Reformation. Aus ihr entwickelte sich die protestantische Kirche. Der Drang des Menschen, neue Wege zu beschreiten und die zahlreichen Missstände im Äußeren und Inneren der Kirche führte im 16. Jahrhundert zur Entwicklung einer neuen Glaubensrichtung. Anders als etwa 100 Jahre später, konnte diese Trennung der Obödienzen im 15. Jahrhundert durch das Konzil von Konstanz noch einmal verhindert werden. Bereits seit dem Konzil von Vienne bestand die Idee, einem allgemeinen Konzil eine weit umfassendere Funktion, nämlich die letzte und höchste Instanz der Gesamtkirche zu sein, zuzuweisen. Diese Idee beruht vor allem auf der "konziliaren Theorie" von Marsilius von Padua, einem revolutionären Theoretiker der „Volkssouveränität“ und dessen Anhänger Wilhelm von Ockham. Sie vertraten die Meinung, die Kirche solle sich von unten nach oben aufbauen, wobei ein Allgemeines Konzil die Kirche "repräsentieren" soll und über allen Gliedern steht.1 Mit Bonifaz VIII. hatte eine große Epoche der Papstgeschichte ein tragisches Ende genommen. Sein Versuch mit der Bulle Unam sanctam die geistliche Weltregierung des Bischofs von Rom zu verwirklichen, hatte zur Niederlage geführt. Das lange "babylonischen Exil" von Avignon hatte das Papsttum so sehr geschwächt, dass es zum Großen Abendländischen Schisma kommen musste. Um dem ein Ende zu bereiten, traf man sich in Konstanz zu einem Konzil und arbeitete ein Dekret aus, welches diesem unheilvollem Zustand ein Ende bereiten sollte. Dieses Dekret, haec sancta, soll hier bei der Bearbeitung des Themas, die causa unionis auf dem Konzil, die Grundlage darstellen. Als Kardinal Angelo Roncalli als Nachfolger des verstorbenen Papstes Pius XII. hervorging, und sich den Namen Johannes XXIII. gab, ließ eine alte theologische Streitfrage wieder beleben. Die Wiederholung der Ordnungszahl dreiundzwanzig bedeutete nichts weniger, als dass die beiden Päpste Alexander V. und Johannes XXIII. von Rom nunmehr als illegitim betrachtet wurden. Das aber würde bedeuten, dass auch die Rechtmäßigkeit der Einberufung des Konstanzer Konzils in Frage gestellt werden müsse. Diese und andere Fragen finden immer wieder ihre Bearbeiter. Hauptsächlich sind W. Brandmüller und R. Bäumer zu nennen, die sich ausführlich in Monographien und Aufsätzen mit Themen rund um das Konstanzer Konzil beschäftigen. In der vorliegenden Arbeit allerdings soll es eher um die faktische Behandlung der Vorgänge auf dem Konstanzer Konzil und das Dekret haec sancta gehen.

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