Boberach: Ãsterreich kann zwar, wenn es alle Pflichten auf sich nehmen will, die Aufnahme in einen neuen deutschen Bundesstaat beanspruchen, doch steht dem die Gesamtstaatsverfassung vom März im Wege. In Deutschland sollten sich zwei Reiche entwickeln, ein westliches und ein Ãļstliches, dabei die kleineren Staaten an grÃļÃere angeschlossen werden, aber beide sollten zusammenwirken, um die Monarchie gegen die Revolution zu verteidigen und GebietsansprÃŧche abzuwehren. - Wentzke: FÃŧr das Verschwinden der kleineren Staaten und ihre Angliederung an die grÃļÃeren Staaten. Ãsterreich ist nach seiner Gesamtverfassung vom März 1849 auÃer stande, Mitglied des alten Staatenbundes zu bleiben. "Es wäre die kÃŧnftige Gestaltung Deutschlands aufzufassen als eine Ausbreitung in zwei groÃe Reiche, ein Ãļstliches und ein westliches, die jedes nach seiner besonderen Aufgabe sich unabhängig gestalten, aber untrennbar zusammengreifen zu ihrer gemeinsamen deutschen Stellung in Europa." Will aber Ãsterreich alle Verpflichtungen des neuen Bundesstaates Ãŧbernehmen, so ist ihm der Eintritt rechtlich nicht zu verweigern. PreuÃen und Ãsterreich im herzlichen Einverständnis mÃŧssen die Integrität Deutschlands gegen das Ausland und die Monarchie gegen die Revolution vertreten. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem konservativen Staatsrechtler und (seit 1849) Mitglied der ersten preuÃischen Kammer Stahl.