Boberach: Österreich kann zwar, wenn es alle Pflichten auf sich nehmen will, die Aufnahme in einen neuen deutschen Bundesstaat beanspruchen, doch steht dem die Gesamtstaatsverfassung vom März im Wege. In Deutschland sollten sich zwei Reiche entwickeln, ein westliches und ein östliches, dabei die kleineren Staaten an größere angeschlossen werden, aber beide sollten zusammenwirken, um die Monarchie gegen die Revolution zu verteidigen und Gebietsansprüche abzuwehren. - Wentzke: Für das Verschwinden der kleineren Staaten und ihre Angliederung an die größeren Staaten. Österreich ist nach seiner Gesamtverfassung vom März 1849 außer stande, Mitglied des alten Staatenbundes zu bleiben. "Es wäre die künftige Gestaltung Deutschlands aufzufassen als eine Ausbreitung in zwei große Reiche, ein östliches und ein westliches, die jedes nach seiner besonderen Aufgabe sich unabhängig gestalten, aber untrennbar zusammengreifen zu ihrer gemeinsamen deutschen Stellung in Europa." Will aber Österreich alle Verpflichtungen des neuen Bundesstaates übernehmen, so ist ihm der Eintritt rechtlich nicht zu verweigern. Preußen und Österreich im herzlichen Einverständnis müssen die Integrität Deutschlands gegen das Ausland und die Monarchie gegen die Revolution vertreten. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem konservativen Staatsrechtler und (seit 1849) Mitglied der ersten preußischen Kammer Stahl.