Die wider-rechtlich angemassete Cron, Und der unter- oder beygeschobene Printz ; Oder ein Tractat, Worinn handgreifflich mit versicherten Gründen bewiesen wird: 1. Dass der Herzog von Jorck weder durch Engelländische, noch Göttliche Gesetze, einig Recht zur Cron habe ... 2. Daß der Prinz von Oranien der rechte und gesetz-mässige Successor Caroli II seye ... 3. Daß das Parlament den Gesetzen zuwider den Herzog von Jorck vor einen König erkannt ... 4. Daß der vorgegebne Printz von Wallis ein beygeschoben Kind seye, und kein Recht zur Engelländischen Cron habe (etc.)