Was haben die Seelsorger der kaiserlich-österreichischen Staaten nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche vom 1. Juni 1811, und den von 1. Juny 1811 bis 1. Juny 1817 ergangenen allerhöchsten Verordnungen in Ehesachen zu beobachten? 2. Aufl
Johann Schwerdling
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