Gerichtlicher Fewerzeugk, oder erstes A.B.C. und Lehrbüchlin aller Gerichtlichen Ordnung, Proceß und Sachen: Tabelweiß, in zwei Bücher, der Ersten vnd andern Instantz, gefasset. Darinn von Appellation sachen etwas deutlicher vnd weitter, denn zuuor, lehr vnd außfürung geschehen. Auch von rechtem Gebrauch der Supplicationem, Das dritte Büch
Heinrich Knaust
Jan 1564 · Bei Chr. Egen. Erben