JUS JUSTITIARIORUM oder das Gerichts Recht in den Städten, Ämbtern und auf dem Lande: Was dabey von denen Richtern, deren Assessoren und Schöppen, auch anderen Justitiarien fürnehmlich zu beobachten, Zu welches bessern Nachricht, der Städte und Dorffschften alt und neuer Zustand, deren Unterscheid und besondere Rechte, auch wie die Gerichts-Stete allda eingeführet und gehalten, beygefüget und kürtzlich abgefasset
Johann Karl Naeve
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