Ius coniugum, Oder das Ehe-Recht: sowohl das daraus entstehende Mann-Recht, Ehe-Geld, Leibgedinge, Gegenvermächtniß, Gerade und andere Weibliche, auch beyden Eheleuten zustehende Befugnisse, aus denen Göttlichen, Käyser- und Canonischen Rechten sowohl Sächs. und andern Statutarischen Gesetzen ...
Johann Karl Naeve
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