Jus Theelachticum Redivivum, oder Neu revidirtes Theel-Recht nebst einer Vorerinnerung und Historie der Theel-Rechte, imgleichen vielen Anmerkungen, von denen bei Vererbung und Antretung der Theelen auch Empfang der Gelder eingeführten und herkömmlich gewordenen Gewohnheiten, sodann einigen nachgefügten Uhrkunden, zusammen getragen von Caspar Wenckebach, nun vermehrt und zum Druck befördert von seinem Sohne Christian Eberhard Wenckebach: Halle, gedruckt bei Johann Justinus Gebauer, 1759
Caspar Wenckebach
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