Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme Wir gnädigst vor gut gefunden haben, die Einfuhr des fremden ringhaltigen Lothringer-Mannheimer-Schwäbisch-Haller und anderer Gattungen Salzes, mit alleiniger Ausnahm des Bayrischen, durch ein den II Julii 1753. erlassenens General-Rescript, unter Vernehmung der nöthigen Behörden, zu verbieten; ... also wollen Wir obgedachtes durch die denen Communen huldreichst bewilligte Freyheit des Salz-Handels ... hiermit wiederholt, und die Einfuhr alles fremden Salzes, ausgenommen des Bayrischen, bey unnachläßiger Confiscations-Strafe verbotten haben ...: Winnenthal, den 6 Decemb. 1771
Karl Eugen (Württemberg, Herzog)
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