Kontrolle im parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0 (sehr gut), Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland (Prof. Dr. E. Schuett-Wetschky), Sprache: Deutsch, Abstract: „Der moderne demokratische Staat leitet seine Machtausübung vom Volk ab. Jede Übertragung und Ausübung staatlicher Macht muss deshalb von ihrem Inhaber verantwortet werden. Diese Verantwortung wird im Wege der Kontrolle geltend gemacht“ (BUSCH 1983: 9). So schreibt BUSCH und führt ferner aus, inwieweit dieses Kontrollprinzip ein Strukturelement des Rechtstaates sei, das im Falle der Bundesrepublik qua Grundgesetz (GG) darauf zielt, mittels Machtverteilung („Machthemmung“, a.a.O.) einen Machtmissbrauch zu verhindern. Dass dabei der Bezug zum grundlegenden Aspekt der Machtverschränkung - nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung - als tragende Säule der bundesrepublikanischen Verfassung angesprochen wird, ist offensichtlich. Für die vorliegende Ausarbeitung bildet dieser Aspekt nun lediglich den Hintergrund, vor dem untersucht werden soll, wie sich eine (verfassungs-)praktische Umsetzung parlamentarischer Kontrolle in Form einer Nutzung institutioneller Kontrollmittel wie etwa 'Kleinen und Großen Anfragen' oder 'Aktuellen Stunden' darstellt. Weniger von Belang ist hier also die Betrachtung direkter plebiszitärer Kontrolle, die von Seiten des Bürgers z.B. durch Wahlen auf die Exekutive wirkt. Vielmehr steht die Kontrolle der Bundesregierung durch die repräsentative Volksvertretung, den Bundestag, im Zentrum des Interesses. Dies wirft zwei zentrale Fragen auf, die es im weiteren zu beantworten gilt. Erstens: Was ist überhaupt unter Kontrolle zu verstehen? Und zweitens: Was ist parlamentarische Kontrolle? Diese Arbeit wird ihre Argumentation vor der bedeutsamen Aussage entwickeln, nach der bei einer parlamentarischen Kontrolle nicht davon zu sprechen ist, dass 'das Parlament', als einheitliches/ homogenes Kontrollorgan, der Regierung in ebendieser Funktion entgegentritt. Und zwar kann es diese Kontrollfunktion deshalb nicht als regulierender, ganzheitlicher Antipode übernehmen, da mit der Wahl des Bundeskanzlers das Parlament in eine parlamentarische Regierungsmehrheit auf der einen Seite und eine Opposition auf der anderen Seite zerfällt. Welchen kontrollierenden Einfluss also 'das Parlament' auf die Regierung unter der Berücksichtigung dieser Prämisse tatsächlich hat oder ob eine parlamentarische Kontrolle nicht nur von Seiten der Opposition zu erwarten ist, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.

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