Kurtze Anmerckungen über die so genannte Richtige Gegenanzeige daß das Königl. Chur-Hauß Preussen und Brandenburg die Jülich-Bergische und zubehörige Lande über ein Seculum von 1609. bis 1738. rechtlicher Art und Weise nach besessen, in welchem die Unrichtigkeiten sothaner Assertorum deutlich vor Augen geleget und erwiesen werden