"Nachbar gegen Muezzin" - Der Streit um den islamischen Gebetsruf

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: bestanden, Universität Hamburg (Department Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Grundlagen des öffentlichen Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich habe mich für das Thema „Nachbar gegen Muezzin“ entschieden. Ich werde in meiner Hausarbeit versuchen, die rechtliche Problematik in diesem Streitfall mit Hilfe verschiedener Literatur aufzuzeigen und denkbare Lösungsansätze anzubieten. Die Diskrepanzen, die in Deutschland durch das Aufeinandertreffen von Menschen mit verschiedenen Herkünften, Religionen, Weltanschauungen und Kulturen, die über lange Zeit gewachsen sind, gesellschaftlich zu Tage treten, sollen hier verdeutlicht und in ihrem Kontext erörtert werden. Eines der größten Probleme in diesem Fall liegt meines Erachtens einerseits in einer oft mangelnden Kompromissbereitschaft und Offenheit der ansässigen Bevölkerung Neuem und Fremdem gegenüber, und andererseits in der mangelnden Aufklärung auf beiden Seiten. Denn auch wenn in Deutschland offiziell die Trennung zwischen Kirche und Staat herrscht, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen verschiedenen Religionen, die sich auch auf politischer Ebene abspielen. Eine mögliche Erklärung ist, dass sich ein Großteil der Deutschen als Christen in einem christlich geprägten Land verstehen. Dieses „abendländische“ Selbst-Bewusstsein scheint immer wieder in Konflikte mit der Toleranz gegenüber nicht christlichen Glaubens-, Gewissens- oder Religionsvorstellungen zu geraten. Nicht zu vergessen ist die in zahlreichen Dokumentationen zu diesem Thema zu findende Angst der Mehrheitsbevölkerung vor einer Entfremdung Deutschlands und seiner Menschen von der eigenen „abendländischen“ Kultur. Solche Haltungen spiegeln sich in Aussagen wie „In der Bundesrepublik Deutschland leben wir seit Jahrhunderten in abendländischer und christlicher Tradition und Kultur also nicht im Morgenland. (...), (und es) steht (...) ihnen doch frei in ihre Heimatländer zurückzukehren und dort dem Ruf des Muezzins zu folgen“ (WAZ 2.11.1996, zum Thema Gebetsruf in Duisburg) wider.

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