Vom unwürdigen zum vergessenen Opfer? - Die Wiedergutmachungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der neuen Entwicklungen in den 1980er Jahren

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte der „Wiedergutmachung“ in Deutschland ist facettenreich und komplex. Eingeleitet nach 1945 vornehmlich durch die US-amerikanische Besatzungsmacht, wurden entschädigungsintendierte Programme aufgenommen, sprich: Maßnahmen zur „Wiedergutmachung“ der durch den gefallenen NS-Staat verübten Verbrechen, auch wichtiger Bestandteil der Politik der Regierungen der neuen Bundesrepublik. Grundlegende und umfassende Untersuchungen zu den Anfängen und zur Entwicklung der Wiedergutmachung liegen bereits vor. Dass die Form der Wiedergutmachung sich über lange Zeit fast ausschließlich auf die jüdischen Opfer der NS-Verfolgung konzentrierte, wurde in der Forschung bereits mehrfach angemerkt. In diesen Kontext gehört die These, man habe zwischen entschädigungswürdigen und entschädigungsunwürdigen Opfern unterschieden, die aus den Entschädigungsprogrammen ausgespart wurden. Nach einer gewissen Abgeschlossenheitsmentalität im Hinblick auf die Frage der Wiedergutmachung Mitte der 60er Jahre dauerte es, abgesehen von einigen behelfsartigen Initiativen der sozialliberalen Ära im Zuge der neuen Ostpolitik, fast 15 Jahre, bis der Wiedergutmachungs- und Entschädigungsdiskurs um neue Aspekte und Perspektiven ergänzt wurde. Der Übergang von den 70ern in die 80er Jahre brachte einhergehend mit einem gesellschaftlichen Wertewandel brachte die sogenannten vergessenen Opfer zurück in eine aktualisierte Wiedergutmachungsdebatte und eröffnete den entsprechenden Gruppen neue Möglichkeiten der breiteren Artikulation. Die vorliegende Arbeit möchte nach einem kurzen Einblick in die Wiedergutmachungspolitik der Nachkriegszeit zuerst in groben Zügen die Entwicklung der Wiedergutmachung nach dem Bundesentschädigungsschlussgesetz von 1965 skizzieren. Dabei soll auch die Begrifflichkeit der „unwürdigen Opfer“ besprochen werden. Im Anschluss soll untersucht werden, wie in der Mentalität der westdeutschen Gesellschaft aus den „unwürdigen“ die „vergessenen“ Opfer werden konnten und wie bzw. warum gerade in den 80er Jahren die Auseinadersetzung mit der Frage der „vergessenen Opfer“ wieder zu einem bedeutenden Thema wird.

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