Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Zeitalter Weltkriege, Note: 1,0, Universität Augsburg (Institut für Europäische Kulturgeschichte), Veranstaltung: Geschichte der Sexualität, Sprache: Deutsch, Abstract: In Abgrenzung zum Geburten fördernden Kaiserschnitt bezeichnete der zeitgenössische Volksmund die Sterilisation als „Hitlerschnitt“. Daran wird deutlich wie sehr die terilisationsgesetzgebung von den Zeitgenossen mit dem NS-Regime identifiziert wurde. Die vorliegende Arbeit will analysieren, inwieweit das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) tatsächlich eine Zäsur in der Geschichte der deutschen Bevölkerungspolitik markiert oder ob es nicht vielmehr im Zusammenhang bevölkerungspolitischer Kontinuitäten zu verorten ist. Dazu soll zunächst der Inhalt des Gesetzes zusammenfassend vorgestellt werden (Kapitel B). Anschließend soll die Frage der Zwangssterilisation im wissenschaftsgeschichtlichen Zusammenhang von Sozialdarwinismus und Rassenhygiene verortet werden (Kapitel C). Außerdem soll auf die politische Rezeption dieser wissenschaftlichen Debatten, insbesondere ihre Zuspitzung auf die Frage der Sterilisation in der Weimarer Republik, eingegangen werden (Kapitel D). Wesentliches Augenmerk hat dabei der Debatte über eine gesetzliche Regelung der Sterilisation zu gelten. Diese wurde zuerst im Rahmen der Reform der allgemeinen Körperverletzungsdelikte der §§ 224 ff. RStGB geführt, bevor sie sich auf Entwürfe zu einem speziell die Sterilisation betreffenden „Sondergesetz“ verlagerte, so namentlich in Preußen. Vor diesem Hintergrund kann dann die Frage diskutiert werden, inwieweit im GzVeN tatsächlich Kontinuitäten zur vornationalsozialistischen Debatte der Sterilisationsproblematik existieren. Angesichts des begrenzten Umfangs der vorliegenden Arbeit einerseits und der Fülle zeitgenössischer Quellen sowie Sekundärliteratur, in der einzelne Aspekte oftmals sehr detailliert analysiert werden, konnten nicht alle Aspekte der Diskussion um die Zwangssterilisation im Dritten Reich aufgegriffen werden. Vielmehr war eine thematische Beschränkung geboten, weshalb sozial und kriminalpolitisch indizierte Sterilisationen ebenso wenig in die Arbeit einbezogen werden konnten, wie ein internationaler Vergleich oder der Zusammenhang zwischen Zwangssterilisation und Euthanasie.