Schönheit liegt im Auge des Betrachters: Grenzen der Normative Power EU in Zentralasien

· GRIN Verlag
E-bog
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Warum gelang es der EU trotz ernstzunehmender Bemühungen bisher nicht, in Zentralasien rechtsstaatliche Strukturen zu schaffen? Zur Beantwortung wird die Hypothese aufgestellt, dass die Union in der Rechtsstaatlichkeitsinitiative auf ihre normative Macht vertraut, aber die Bedingungen für deren Entfaltung nicht hinreichend erfüllt. Hierfür wird zunächst Manners Konzept der normative power EU erläutert, welche sich in ihrem Außenhandeln auf die Anziehungskraft ihrer Grundprinzipien stützen könne. Adressierte Akteure würden gleichsam „per se“ dazu veranlasst, diese zu übernehmen und in ihr politisches System zu integrieren. Es wird mit Tocci argumentiert, dass für die Entfaltungsmöglichkeit dieser Art von Macht, auch Umstände berücksichtigt werden müssen, die von der EU nicht unmittelbar beeinflussbar sind. Sie müssten mithin in die Gestaltung der europäischen Außenpolitik mit einfließen. Ein Vorschlag, wie dies geschehen könnte, wird auf theoretischer Ebene mit Bicchis Überlegungen zu „inclusiveness“ und "reflexivity“ gegeben. Notwendige Bedingung für normative Macht sei demnach ein bestimmtes Maß an Einbeziehung der Adressaten sowie die Fähigkeit, außenpolitische Maßnahmen ihrem Kontext entsprechend zu konzeptionieren und ggf. anzupassen. Angewandt auf die Rechtsstaatsinitiative der Zentralasienstrategie wird deutlich, dass die EU für diese einen sehr inklusiven Ansatz wählt. Sie gestattet den zentralasiatischen Staaten selbst ihre Prioritäten aufzuzeigen, anhand derer die Projekte der EU und ihrer Mitgliedsstaaten geplant und koordiniert werden. In der weiteren Analyse wird ersichtlich, dass die Union es ver- säumt hat, in ihre außenpolitischen Überlegungen die Verfasstheit der Staaten als konsolidierte Autokratien ausreichend zu berücksichtigen. Für diese ist „Rechtsstaatlichkeit“ gleichbedeutend mit „Machtverlust“, worin der Grund für ihre Ablehnung ernsthafter Reform zu sehen ist und was die Initiative gleichsam ins Leere laufen lässt.

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