Das Sparbuch ist keine Lösung. Laut ÖKO-TEST ist es nicht ohne Risiko, das Geld fürs eigene Begräbnis aufs Sparbuch zu legen. "Im Falle einer Pflegebedürftigkeit muss das Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro aufgelöst werden", so Wirthmann. Der Verweis, das Ersparte sei für die Bestattung bestimmt, ist für die Sozialämter ohne Belang. Eine Sterbegeldversicherung hingegen "ist in aller Regel vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt", bestätigt Carsten Pohle, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Deutscher Bestatter.
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