Staatswirtschaft oder systematische Abhandlung aller Oekonomischen un Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden: Welcher die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermogens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift. Dl.2, Band 1
Johann Heinrich Gottlobs von Justi
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