Weidgangs- und Allmeinden-Ordnung löbl. Stadt Chur: wie solche durch die mehren löbl, Zünfte vom 25 April 1828 zum Gesetz erhoben worden ist und durch welche alle ältern, diesen Gegenstand betreffenden Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse für die Zukunft aufgehoben und unwirksam gemacht werden
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