Weidgangs- und Allmeinden-Ordnung lÃķbl. Stadt Chur: wie solche durch die mehren lÃķbl, ZÞnfte vom 25 April 1828 zum Gesetz erhoben worden ist und durch welche alle ÃĪltern, diesen Gegenstand betreffenden Gesetze, Verordnungen und BeschlÞsse fÞr die Zukunft aufgehoben und unwirksam gemacht werden
Chur
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