Ueber die Irrungen, welche in Ansehung der Reichs-Belehnungen überhaupt, und der voram throno insbesondere, zwischen kaiserl. Majestät, dem Reichshofrath und der Reichshofkanzley an einem, dann des H. R. Reichs Churfürsten und altfürstlichen Häußern am andern Theile, obwalten: Mit Beylagen