Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer immer sich mit § 93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretem Verhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de) gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehende Schlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab es insgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995], Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichen Abweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451). Weil aber – einerseits - in diesem Zeitraum nicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und – andererseits - ab 2000 die mit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sie nicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999 vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-toto untersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.