Die Hoheit Des Teutschen Reichs-Adels Wordurch Derselbe zu Chur- und Fürstlichen Dignitäten erhoben wird: Das ist: vollständige Probe der Ahnen unverfälschter adliger Familien, ohne welche keiner Auff Ertz-, Dhomb-, hoher Orden- u. Ritter-Stiffter gelangen kan oder angenommen wird. Supplementum Tomi I.. 1,a
Damian Hartard von Hattstein
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