Aufrichtiger Unterricht von der Tödtlichkeit der Wunden für neuangehende Aerzte und Wundärzte wie sie sich vor, in, und nach den legalen Besichtigungen todter Körper zu verhalten, und die Besichtigungsscheine einzurichten haben: nebst achtzig von gehabten Besichtigungen todter Körper und gehaltener Untersuchung verschiedener Sachen denen Judiciis ertheilten Besichtigungsscheine und Zeugnisse
Christoph Gottlieb Büttner
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