1. Das Recht zu wahlen ist eines der wichtigsten verfassungsmliBi gen Rechte des Biirgerslder Biirgerin und - neben Abstimmungen (---+ 11) - seine/ihre einzige Moglichkeit, unmittelbar am politischen Prozess teilzunehmen. Das Wahlrecht erhaIt der Biirger/die Biirgerin mit seiner/ihrer Volljiihrigkeit, es zeichnet ihnlsie als BiirgerIBiirge rin aus. Wahler - Parteien - Entscheidungen Durch Wahlen werden in Deutschland auf unterschiedlichen Ebe nen - Europa, Bund, Lander und Gemeinden - Korperschaften (Repriisentationsorgane) gebildet oder Personen ermittelt, die ein Wahlamt - z.B. Bundestagsabgeordneter, Biirgermeister - aus iiben. Meistens wird mit den Wahlen nicht nur eine Personalent scheidung getroffen, sondem gleichzeitig auch eine Sachentschei dung iiber politische Grundpositionen und Programme von Partei en und Wahlervereinigungen. Biirgerinnen und Biirger nehmen mit ihrer Wahlentscheidung ei nen wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen in ihrem Land und damit auf die Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben. Dieser Einfluss wird auch ausgeiibt, wenn man nicht wahlt. Denn die Mechanismen der Verteilung der abgegebenen Wahler stimmen (Stimmenverrechnung) werden stark von der Wahlbetei ligung (---+ 230) mitbestimmt. 2. Den Wahlem gegeniiber stehen die Parteien. Sie erfiillen eine herausragende Funktion: Um in einem Staat mit ca. 83 Mio. Ein- 13 wohnern die vielen politischen Vorstellungen zu btindeln und gel tend zu machen, sind Parteien oder Wlihlervereinigungen erfor derlich. Sie haben sich deshalb im demokratischen Staat zu unver zichtbaren Institutionen entwickelt. Sie nehmen die Rekrutierung des politischen Personals vor, stellen also Kandidaten flir Wahl limter auf, btindeln und artikulieren die gesellschaftlichenInteres sen und bieten dem Wahler Alternativen.
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