EIn Hoch-Edler und Hochweiser Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg hat mit sonderbarem Mißfallen zu vernehmen gehabt, daß obwohlen nicht nur in denen, des Nürnbergischen Reichs-Waldes halber bereits vorhandenen und auf Kayserlich- und Königliche Privilegia gegründeten Gesetzen und Verordnungen: welchergestalt insgemein ein jeder Waldgenoß seines habenden Wald-Reicht sich mit gebührender Maas und Bescheidenheit und ohne unbillige eigennutzige Absicht gebrauchen solle, heilsamlich versehen, sondern auch insbesondere in selbigen unter andern dieses begriffen, daß niemanden aus denen Höfen oder Holtz-Stätten das Holtz wieder verkauffen möge ...: Decretum in Senatu, den 12. Martii An. 1721