Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Institut für Philosophie, Pädagogik und Publizistik), Veranstaltung: Einführung in die Gerechtigkeitstheorie bei John Rawls, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein chinesisches Sprichwort besagt „Ein gerechtes Urteil findet nur, wer sich öffentlich berät“. Tiefsinnig, wie chinesische Sprichwörter manchmal sind, verrät dieses eine Verbindung zwischen dem kaum fassbaren Begriff der Gerechtigkeit und einem Konsensurteil, das nicht von einem, sondern von allen getroffen wird. Was in dem Aphorismus nur intuitiv anklingt, das hat der amerikanische Philosoph John Rawls in seiner „Theorie der Gerechtigkeit“ systematisch untersucht. Grundlage diese Theorie sind zwei Prinzipien der Gerechtigkeit, anhand derer man ebenso gut wie mit einer öffentlichen Beratung, feststellen können soll, ob etwas gerecht ist oder nicht. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, ob eine bestimmte Verpflichtungskraft von diesen beiden Prinzipien ausgeht und wenn ja, wie diese gefasst werden kann. In meiner Darstellung werde ich – neben dem Hauptwerk aus dem Jahr 1971 „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ und einigen Aufsätzen, die unter dem Titel „Gerechtigkeit als Fairness“ erschienen sind – vor allem auf die aktuellste und gleichzeitig finale Bearbeitung durch Rawls zurückgreifen. Sie trägt im Deutschen den Namen „Gerechtigkeit als Fairness – Ein Neuentwurf“ und enthält eine teilweise Neuformulierung des Schlüsseltextes aus dem Hauptwerk. Final ist sie deswegen, weil Rawls noch vor Beendigung der letzten Feinarbeiten im Jahr 2002 im Alter von 81 Jahren verstarb. In meiner Arbeit beschäftige ich mich mit der Frage, woher die Gerechtigkeitsprinzipien ihre Verpflichtungskraft beziehen. Hierzu muss – in einem ersten, ausführlichen Schritt – die Grundlage der beiden Prinzipien umrissen werden, die mit Begriffen wie „Grundgüter“, „Urzustand“ und „Schleier des Unwissens“ verbunden ist, welche ich zunächst erklären werde. In einem zweiten Schritt widme ich mich dann dem Problem der Verpflichtungskraft für die die Gesellschaft konstituierenden Institutionen. In diesem Teil meiner Untersuchung will ich dann auch einige Fragen stellen, die ich „mit Rawls“ zu beantworten versuche. Dabei soll die argumentative Struktur der Prinzipien deutlich werden und es soll vor allem die Anwendbarkeit der Rawls’schen Prinzipien im Diskurs getestet werden. Zum Abschluss will ich mein persönliches Fazit geben und eine weitere Verknüpfung anbieten, die dann über diese Arbeit hinausweist.