Gerichtliche Procesz, Ausz geschriebenen Rechten, vnd nach Gemeinem, im Heiligen Reich Teutscher Nation gebrauch, vnd vbung: Erstlich die Practick Gerichtlicher Terminen, wie die auffs ordenlichst Schrifftlich vnd mündtlich einbracht werden mögen. Zum andern, die Theorica, mit Erklärung viler guten Doctrinen ... Zu sampt dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in 20. fürneme Hauptpuncten verfaßt, Neuw hinzugethan. Auch Peinlichen, Criminal vnd Malefitz Gerichts Ordnung
Justin Gobler
Free