Die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten am Beispiel des privaten Fernsehens

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Seminar für politische Wissenschaft der Universität Bonn), Veranstaltung: Medien und Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zulassung und Einführung des privaten Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, und damit die Dualisierung des Rundfunksystems, wurde von vielen Politikern und Medienvertretern als Urknall, als Meilenstein in der bundesdeutschen Mediengeschichte gesehen. Eine Vielzahl von privaten Fernsehsendern und Rundfunksendern ist seit dem Start des Privatrundfunks 1984 entstanden. Im Gegensatz zu den schon existierenden öffentlich-rechtlichen Programmen, welche sich ausschließlich aus den Rundfunkgebühren finanzieren, hängen die privaten Programmveranstalter von den Einnahmen aus der Werbung ab. Die privaten Programmveranstalter wurden als Wirtschaftsunternehmen gegründet deren Ziel in erster Linie der wirtschaftliche Erfolg ist. Programmaufträge existieren hier ebenso nicht wie ein internes Kontrollgremium, wie es beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Form der Rundfunkräte besitzen. Dennoch befand der Gesetzgeber, dass auch die privaten Programmveranstalter sich der Kontrolle eines externen, vom Staate unabhängigen, unter dem Einfluss der maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte und Richtungen stehenden Organs unterziehen müssen. Zur externen Kontrolle errichteten die Bundesländer 15 Landesmedienanstalten. Sie sollten eine gesellschaftlich-demokratische Kontrolle der privaten Programme gewährleisten. Um die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten soll es sich in dieser Hausarbeit handeln. Die Kontrolle der Landesmedienanstalten soll hier explizit am Beispiel des privaten Fernsehens dargelegt werden. Im Kapitel, welches dieser Einleitung folgt, soll es um die Anfänge des privaten Rundfunks gehen, ferner sollen daraufhin kurz die Landesmediengesetze sowie der Rundfunkstaatsvertrag skizziert werden. Im dritten Kapitel folgt dann die Arbeitsweise und die Struktur der Landesmedienanstalten: Es sollen die Aufgaben dargelegt werden, die Strukturen und die Zusammenarbeit der einzelnen Landesmedienanstalten erläutert werden. Im vierten Kapitel sollen die Instrumente der Medienkontrolle erläutert werden, im folgenden fünften Kapitel sollen einige Beispiele der Kontrolle dargelegt werden. Im sechsten Kapitel sollen dann die Probleme der Medienkontrolle geschildert werden, die Schlussbetrachtung in Kapitel sieben beschäftigt sich mit dem Erfolg oder Misserfolg der Medienkontrolle.

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