Jacob Friederich LUDOVICI, D. Prof. Publ. zu Hall und der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung Zum Peinlichen-Proceß, Darinnen, Wie sich der Richter bey vornehmender Untersuchung und inquisition in Peinlichen Sachen, so woll auch der inquisit und dessen Defensor bey führung der zustehenden Defension den gantzen Proceß hindurch verhalten müsse, von stück zu stück ohne einmischung theoretischer unnützer Fragen gezeiget, Auch dabey Der Sächsische und gemeinde Proceß jederzeit genau gegen einander gehalten wird. Nebst Einem Anhang, Von der Arth, die Acten nnd Registraturen in Peinlichen Sachen zu verfertigen, auch die Acten zu excerpiren und in Gerichten zu referiren
Jacob Friedrich Ludovici
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