Da das aus diesem Verfahren resultierende Urteil lediglich inter partes
wirkt, können die Erben zu derselben Frage, des Erbrechts des
Prätendenten, prozessieren. Aufgrund der beschränkten Rechtskraft der
Feststellungsurteile kann es zu divergierenden Entscheidungen zum
Erbrecht eines Prätendenten kommen. Diese Arbeit untersucht die
Möglichkeiten des Testamentsvollstreckers diesem Dilemma zu entgehen und
geht der Frage nach, welches der möglicherweise divergierenden Urteile
der Testamentsvollstrecker bei der Auseinandersetzung beachten muss,
ohne Gefahr zu laufen sich schadensersatzpflichtig zu machen.