Erörterte Succession- Und Erb-Fälle: Nach denen Käyserlich-Sächsisch- und Nordthausischen Rechten, Allen Rechts-Liebenden zum Nutz und Gerichtlichen Gebrauch abgefasset, Und sammt Dem Baume der Verwand- und Schwägerschaft, Vor diesen vorgestellet
Johann Titius
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