Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil (SGB V): Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Datenübermittlung und Dokumentationspflichten, Weiterbildung, Notdienst, versicherungsfremde Leistungen
Eibe Riedel
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