Gründliche Abhandlung des Lübschen Rechts: Worinn dies aus mittleren Zeiten herrührende Jus Germanicum aus den wahren Quellen hergeleitet, und zureichend expliciret wird. Abhandlung des Lübschen See-Rechts : worin dasselbe aus den wahren Quellen hergeleitet, und zureichend expliciret, auch die Verordnungen des Hänsischen See-Rechts durchgängig mitgenommen werden ; Zu Ende sind beygefüget: Nöthige Aenderungen, und Zusätze zu den beyden ersteren Theilen der Abhandlung des Lübschen Rechts, Band 5
Joachim Lukas Stein
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