Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: 'Kein Recht gebrochen?' - Zur Kritik des Rechtsverständnis in der DDR, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Das fehlen jedweder Form von Demokratie in dieser Deutschen Demokratischen Republik. Mit genau diesem Demokratiedefizit soll sich diese Arbeit beschäftigen. Wie die Überschrift schon aussagt, will sie einen Vergleich ziehen, zwischen der Verfassung, die am 7. Oktober 1949 mit der Gründung der DDR in Kraft trat, und der tatsächlich in diesem Staat existierenden Verfassungswirklichkeit. Dabei ist zu zeigen, dass eben diese Wirklichkeit eine völlig andere war, als die bloße, formelle Untersuchung der Gründungsverfassung vermuten ließe. Dafür sind zunächst (Abschnitt B) einige Grundlagen zu schaffen: Einerseits ist auf die Bedeutung des Verfassungsbegriffs einzugehen. Was versteht man eigentlich unter einer Verfassung? Ist es ausreichend, die Verfassung eines Staates alleine, also formell, zu bewerten, oder existiert darüber hinaus anderes Recht, das zwar nicht Bestandteil der Verfassung selbst ist, diese aber mit gestaltet? Da es in der DDR mit dem Marxismus-Leninismus eine Staatsideologie gab, ist es unmöglich, die Verfassung dieses Landes zu untersuchen, ohne die verfassungstheoretischen Vorstellungen dieser Ideologie darzulegen, womit sich der zweite Teil dieses Abschnitts befassen wird. Der dritte Teil dieser Arbeit wird kurz auf die politische Situation im Nachkriegsdeutschland eingehen, um schließlich zur Entstehung der Verfassung selbst zu kommen. Einen umfassenden historischen Überblick über die Verfassungsentstehung zu geben, ist hier selbstverständlich nicht der Raum. Dennoch wird an dieser Stelle die Meinung vertreten, dass ohne einen, wenn auch kleinen, historischen Rahmen zu geben, dieser Text unvollständig gewesen wäre. Der dritte Unterabschnitt wird sich den sogenannten Grundentscheidungen der DDR-Gründungsverfassung widmen. Hier stehen formelle Fragen im Vordergrund, z. B.: Kann man die Verfassung als demokratisch bezeichnen? Gab es einen Grundrechtskatalog? Wie sah die Verfassungsgerichtsbarkeit aus? Wer war das verfassungsmäßige Staatsoberhaupt? Nach Klärung der formellen Seite der Gründungsverfassung ist die tatsächliche – materielle – verfassungsrechtliche Situation in der DDR darzustellen. Dieser vierte Abschnitt stellt den Hauptteil der Hausarbeit dar, wobei dem Unterabschnitt über die Grundrechte der größte Raum gegeben wurde. [...]
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