Gemäß einem vom Ministerium für Straßen, Verkehr und Autobahnen genehmigten Auftrag müssen ab dem 1. Januar 2019 alle Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs mit VLTs (Fahrzeugortungsverfolgung) und Panikknöpfen ausgestattet sein. Diese mobile VLTS-Notstopp-App ermöglicht es dem Kommando- und Kontrollzentrum, den SMS-Dienst an die VLTS-Geräte zu automatisieren, die sich im Notfall befinden, und die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Notfallsituation wurde geklärt. Die neuen Kraftfahrzeuge (Fahrzeugortungsgerät und Notfallknopf) Die Verordnung von 2018 gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, die unter die Central Motor Vehicles Rules von 1989 fallen, was bedeutet, dass Autorikschas und E-Rikschas ausgenommen sind. Die Regel gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen wurden. Das Ministerium für Straßenverkehr und Autobahnen änderte CMVR durch die Einfügung der Regel 125H, die den Einbau eines Fahrzeugstandortverfolgungsgeräts und eines Notrufknopfs (VLTD) in allen Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes vorschreibt.
Aktualisiert am
08.04.2025