Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: PrimÃĪres Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die aktuellen Regelungen und bilanziellen Behandlungen von Jahres- bzw. Konzernabschlussberichtigungen nach nationaler sowie nach internationaler Rechnungslegung zu veranschaulichen. Der Leser soll Kenntnis darÞber erlangen, wie kapitalmarktorientierte Unternehmen (hier: Mutterunternehmen mit Sitz in der EU) nach den aktuellen Vorschriften ihre Einzel- bzw. KonzernabschlÞsse korrigieren kÃķnnen bzw. mÞssen. Dabei werden die einzelnen Sachverhalte und Vorgehensweisen nach Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerrecht und IAS/IFRS aufgezeigt und weitestgehend miteinander verglichen. Zu Beginn der Arbeit wird in den Grundlagen ein Ãberblick Þber Ziel und Zweck der Rechnungslegung sowie des Zusammenhangs zwischen den einzelnen Rechenwerken gegeben. AnschlieÃend werden die GrundsÃĪtze ordnungsmÃĪÃiger Rechnungslegung, als qualitative Anforderungen an den Jahresabschluss, aufgezeigt und eine Abgrenzung des Ãnderungsbegriffes vorgenommen. Im Hauptteil der Arbeit wird anfangs erlÃĪutert, welche Voraussetzungen vorliegen mÞssen, damit eine Berichtigung eines Jahresabschlusses erfolgen kann. AnschlieÃend behandelt der nÃĪchste Abschnitt, wie und wann diese korrigiert und bilanziell behandelt werden und welche Auswirkungen sich dabei auf den Einzel- bzw. Konzernabschluss ergeben. Dabei kann, auf Grund der FÞlle der existierenden Vorschriften und der damit verbundenen mÃķglichen Konstellation von Fehlern, nicht auf alle Sachverhalte eingegangen werden. Der letzte Abschnitt des Hauptteils enthÃĪlt die Folgen, welche eine Berichtigung mit sich bringt, d. h. welche ErlÃĪuterungspflichten bestehen und was sich fÞr Auswirkungen auf PrÞfung, Feststellung bzw. Billigung und Offenlegung des Einzel- bzw. Konzernabschlusses ergeben. AbschlieÃend wird also dargestellt, inwiefern die einzelnen Regelungen dafÞr sorgen, dass die qualitativen Anforderungen, welche an einen Jahres- bzw. Konzernabschluss gestellt werden, fÞr die Abschlussadressaten nach Feststellung bzw. Billigung und Berichtigung eines Fehlers wieder hergestellt werden kÃķnnen.
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