Abgeordnete im Parlamentarismus - Gewissensfreiheit oder Fraktionsdisziplin?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland - Kritische Analysen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan nach dem 11.September drohte die Regierungskoalition zum Scheitern zu bringen. Nicht nur zwischen der SPD und den Grünen wurde für eine Mehrheit gerungen, auch innerhalb der Fraktionen war Geschlossenheit nicht von Anfang an garantiert. Dennoch konnte die Regierung bei der entscheidenden Frage im Bundestag die nötige Mehrheit stellen, wenn auch unter widrigen Umständen und fragwürdigen Methoden. Dies ist nur eines der aktuellen Beispiele anhand derer man zu der Fragestellung dieser Arbeit kommen kann. Eine weiterer Anstoß zur Befassung mit diesem Thema waren die Erfahrungen und Erkenntnisse die ich während eines dreiwöchigen Praktikums im Büro eines SPD-Bundestagsabgeordneten habe machen können. Die Einblicke in das innerparteiliche und innerfraktionelle Leben eines Bundestagsabgeordneten blieben nicht ohne Wirkung und veranlassen zu einer kritischen Betrachtung der Rolle des Abgeordneten im Geflecht der Fraktion und seiner grundgesetzlich garantierten Freiheit und Unabhängigkeit. Es drängt sich demnach die Frage auf, inwiefern der einzelne Abgeordnete tatsächlich frei ist, seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen, sich von Weisungen gerade von Seiten der Fraktion nicht einbinden lässt und seine Unabhängigkeit im Apparat der Fraktion oder der Fraktionssozialisation wahren kann, ohne seine eigene Stellung und Position existentiell zu gefährden. Die Fraktionsdisziplin mag ein tragendes Element der Parlamentsarbeit sein, doch wenn der einzelne Abgeordnete in den Fraktionssitzungen oder in den Arbeitsgruppen für Ausschusssitzungen nicht die ungezwungene Möglichkeit hat, frei und ohne Befürchtung von Konsequenzen seine Meinung zu äußern, führt dies nicht nur zu weniger fundierten und faktisch nicht pluralistisch entstandenen Entscheidungen, sondern ist letztendlich sogar höchst undemokratisch. Schon 1972 äußerte sich der Fraktionswechsler Herbert Hupka, bis dahin SPD-Mitglied, bei seiner Austrittserklärung: "Was soll die ... freie Gewissensentscheidung, wenn hierzu dem einzelnen Fraktionsmitglied in den Ausschüssen gar keine Gelegenheit gegeben wird?" Im folgenden soll dies näher anhand bestimmter, ausgewählter Aspekte untersucht werden. [...]

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