In den vergangenen Jahrzehnten setzte sich in Deutschland begÃŧnstigt durch hohe Dividendenaussichten und positiven Gewinnprognosen vermehrt eine Umkehr des Anlegerverhaltens hin zur Aktie durch. Dieses BÃļrsenumfeld lockte zahlreiche Unternehmen weltweit zum Zwecke der Kapitalbeschaffung an die Wertpapiermärkte. Der Trend zum going public nahm in dieser Zeit stetig zu. Dabei ist die BÃļrse keine EinbahnstraÃe. Diese alte BÃļrsenweisheit, die darauf hinweist, dass sich BÃļrsenkurse nicht stets nur in eine Richtung entwickeln, ist in heutiger Zeit ebenfalls dazu geeignet, die Tendenz am deutschen Aktienmarkt zu beschreiben â den BÃļrsenrÃŧckzug von Unternehmen. Die Entwicklung in den letzten Jahren fÃŧhrte zu einem drastischen RÃŧckgang des Geschäftes mit Neuemissionen. Die zunächst erwartete Kurskorrektur wandelte sich in einen willkÃŧrlichen Kursverfall. Unter diesen Bedingungen erwies sich die MÃļglichkeit der Kapitalbeschaffung an den BÃļrsen als nahezu ausgeschlossen. Zahlreiche, bereits bÃļrsennotierte Unternehmen verlieÃen die BÃļrse im Wege eines Delistings. Die Unternehmen mussten bei dem einsetzenden RÃŧckzug von den BÃļrsen feststellen, dass fÃŧr ein solches Delisting teilweise gar keine bzw. nur sporadische gesetzliche Regelungen vorlagen. Der Gesetzgeber hat versucht, die Voraussetzungen des Delistings auf Antrag des Emittenten in § 39 Abs. 2 BÃļrsG gesetzlich zu regeln. Allerdings sind zahlreiche Fragen offen geblieben. Bei allen Delisting-Formen kÃļnnen dadurch Probleme im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Vorbereitung auftreten. Das Verfahren wird dadurch erschwert und teilweise ganz verhindert. Zur Vermeidung der geschilderten Rechtsunsicherheit und der damit verbundenen Probleme haben andere alternative Verfahren mittlerweile Konjunktur. In dieser Arbeit werden die verschiedenen Gestaltungstechniken des Delistings seitens der Unternehmen dargestellt. Dabei werden insbesondere ausgewählte unterschiedliche Fragestellungen zu den kapitalmarktrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen des Delistings erÃļrtert. Im Anschluss erfolgt eine Analyse dieser Aspekte unter BerÃŧcksichtigung der Rechtssprechung fÃŧr das Downlisting als mÃļgliches Alternativverfahren fÃŧr die Unternehmen. AnschlieÃend werden die Rechtsfolgen bzw. RechtsschutzmÃļglichkeiten der Aktionäre bei fehlendem HV-Beschluss und unterlassenem Abfindungsangebot an die Gesellschafter bei DurchfÃŧhrung eines Delistingverfahrens aufgezeigt und erÃļrtert.