Der Verzicht auf die Wahlrechtsreform

· GRIN Verlag
Kitabu pepe
37
Kurasa
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: sehr gut (1,0), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Große Koalition 1966 - 1969, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Augenblick könnte man meinen, dass das Wahlrecht eine eher trockene Materie ist, weil es lediglich eine Frage der Verfahrenstechnik darstellt, also wie gewählt wird, wer wählt und wer gewählt werden kann. Das Gegenteil ist nach meiner Meinung aber der Fall. Bei der Betrachtung der Diskussionen um Wahlrechte und Wahlrechtsreformen finden sich statt rein rationaler Argumente und staatsrechtlicher Überlegungen vor allem auch emotionale Entscheidungen und machtpolitische Überlegungen. Peter Graf Kielmansegg nennt hierfür auch einen einleuchtenden Grund: „Wahlrechtsreformen sind ja das klassische Beispiel für eine politische Konstellation, in der die Entscheidungsberechtigten zugleich auch die in sehr partikularen Eigenbelangen Hauptbetroffenen sind.“1 Sich mit genau dieser Konstellation zu beschäftigen, macht die trockene Materie aber schnell sehr interessant, und so verhält es sich dann auch, wenn man die Wahlrechtsdiskussion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verfolgt. Dass in ihrer Geburtsstunde um das richtige Wahlrecht gerungen wurde, verwundert aufgrund der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts niemanden. Nachdem eine Entscheidung getroffen worden war, endeten die Beratungen um eine Reform des Wahlrechts jedoch keineswegs. Der Höhepunkt dieser Diskussion fällt in die Zeit der Großen Koalition und, obwohl zu keinem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit einer Neuordnung des Wahlrechts greifbarer war, scheiterte die Wahlrechtreform. „Die (...) heftig geführte Diskussion um das Wahlsystem steht [daher] in einem merklichen Kontrast zur Kontinuität der Wahlrechtsregelungen.“2 Das zentrale Anliegen dieser Arbeit ist zu klären, aus welchen Gründen die von der Großen Koalition angestrebte Wahlrechtsreform ausblieb. Dazu wird zunächst vorgestellt werden, wie die Wahlrechtsdiskussionen verliefen, um zu klären, warum sie mit der Verabschiedung des Bundeswahlgesetzes nicht endeten (Kapitel 2). Im Folgenden gilt es dann, den Verlauf der Gespräche und einflussnehmender Entwicklungen in den Jahren 1966 bis 1969 darzustellen (Kapitel 3). Nach einem kurzen Ausblick auf die Zeit nach der Großen Koalition (Kapitel 4) wird belegt, dass das Reformvorhaben aufgrund nicht sicher vorhersehbarer Folgen für die SPD und für die CDU/CSU von beiden Parteien fallen gelassen wurde.

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