Der "more economic approach" bei Art. 82 EGV. Die Neo-Ökonomisierung des europäischen Kartellrechts

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16 Pkte. (sehr gut), Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Seminar: Neo-Ökonomisierung des europäischen Kartellrechts: Der more economic approach; veranstaltet von Prof. Dr. W. Möschel, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren hält in der Wettbewerbspolitik ein neuer Begriff Einzug, der bislang nicht geläufig war: der „more economic approach“. Diese Entwicklung nahm ihren Anstoß in Person des ehemaligen Wettbewerbskommissars Mario Monti Ende der 90er-Jahre des vorigen Jahrhunderts. Der „more economic approach“ führte im Bereich der Kartelle durch die neue VO 1/2003 zum Übergang vom Erlaubnisvorbehalt hin zur Legalausnahme und bedeutete damit einen Systemwechsel. Die Gruppenfreistellungsverordnungen und die Fusionskontrolle wurden ebenfalls dem neuen Ansatz angepasst. Kurz darauf zeichnete sich auch eine Überarbeitung der Herangehensweise an Art. 82 EGV ab. In den Äußerungen der Kommission kam immer wieder zum Ausdruck, dass sie ihre Politik zur Durchsetzung des Art. 82 EGV überdenkt. Im Juli 2005 erschien der Bericht der Economic Advisory Group for Competition Policy (EAGCP) „An economic approach to Article 82“. Im Dezember 2005 veröffentlichte die Kommission schließlich ein Diskussionspapier zur Anwendung des Artikel 82 auf Behinderungsmissbrauch. Dieses Diskussionspapier beinhaltet den Aufruf zur öffentlichen Erörterung und hat das Ziel vor Augen, später in Leitlinien zur Anwendung des Artikel 82 EGV zu führen. In der Fachwelt stieß das Diskussionspapier auf hohes Interesse und führte zu mehr als 100 Stellungnahmen, die bei der Kommission eingingen. Diese Arbeit soll zunächst einen Überblick über die wichtigsten verschiedenen wettbewerbspolitischen Leitbilder verschaffen. Danach wird auf die bisher praktizierte Interpretation von Art. 82 EGV und das ihr zugrunde liegende Leitbild eingegangen. Bestandteil dieses Abschnitts ist auch ein Vergleich mit der US-amerikanischen Missbrauchsaufsicht. Schwerpunktmäßig wird sodann die Entwicklung des „more economic approach“ betrachtet. Hierbei werden zuerst die wirtschaftlichen Gründe für und gegen den „more economic approach“ und danach die Entwicklung konkret bei Art. 82 EGV behandelt.

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