Die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf kaufmännische Einzelunternehmen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, BVL Campus gGmbH (Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der zunehmenden Globalisierung und des immer stärker werdenden Agierens kleiner und mittelständischer Unternehmen auf den internationalen Märkten, wurde die Forderung nach einer Modernisierung des geltenden Bilanzrechts laut. Grund dafür war der größer werdende Druck, die sogenannten International Financial Reporting Standards, die von einem unabhängigen, international besetzten Gremium von Rechnungslegungsexperten – dem International Accounting Standards Board – aufgestellt werden, auch für den Mittelstand anzuwenden. Nach diesen Standards erstellen Unternehmen weltweit ihre Bilanzen. Zwar gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen keine Verpflichtung die IFRS anzuwenden, doch unter Berücksichtigung des Wettbewerbes wuchs der Druck auf diese Unternehmen durch den Markt selbst. Die IFRS-Regelungen wurden zu damaliger Zeit - 2005 bis 2006 – vom Mittelstand als inakzeptabel bezeichnet, da die Unternehmen sich wegen der in ihren Augen häufig fragwürdigen Bilanzierungsmethoden in ihrer Existenz bedroht sähen. Als Argument wurde vorgebracht, dass bei IFRS Gewinne auf dem Papier ausgewiesen werden, die in der Praxis gar nicht ausgeschüttet werden können, sollte die Substanz der Unternehmen nicht gefährdet werden. Dies würde insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn beispielsweise Gläubiger aufgrund des auf dem Papier erhöhten Vermögens Geld sehen wollen. Der wachsende Widerstand gegen die Bilanzierung nach IFRS von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wurde auch vom damaligen Ministerialrat des Bundesministeriums der Justiz unterstützt, indem die IFRS als „keine geeignete Grundlage für den Jahresabschluss und insbesondere für die Rechnungslegung von kleinen und mittelständischen Unternehmen“ bezeichnet wurden. Aufgrund dieser Probleme gründete sich letztlich sogar eine Initiative mit dem Namen „Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften“. Der Zweck dieses 2006 gegründeten Vereins „ist die Mitwirkung an der Entwicklung des nationalen und internationalen Bilanzrechtsunter Berücksichtigung der Besonderheiten von Familiengesellschaften“. Zwar spielen Familiengesellschaften in diesem Hausarbeitsthema keine Rolle, dennoch war dieser Verein – neben zahlreichen weiteren Organisationen und Verbänden – im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz engagiert, indem die geplanten Regelungen im Sinne der Anwendbarkeit und Praktikabilität beurteilt und mitgestaltet wurden.

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