Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die Gründe bzw. Motive der türkischen Migrantinnen und Migranten für eine Einbürgerung in Deutschland herausgearbeitet. Dafür werden quantitative und qualitative empirische Untersuchungen, in denen dieses Thema bearbeitet wurde, herangezogen. Ziel der Arbeit ist es, die Methoden in den quantitativen und qualitativen Untersuchungen zu analysieren, deren Ergebnisse miteinander zu vergleichen, auf Defizite zu verweisen und Empfehlungen für zukünftige Forschungsvorhaben abzugeben. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil soll ein allgemeines Hintergrundwissen über die türkische Bevölkerung sowie über die rechtliche Lage hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und der Einbürgerung gewährleisten. Dies soll eine Erleichterung für die Interpretation der Ergebnisse aus den empirischen Untersuchungen im zweiten Teil sein und zum besseren Verständnis beitragen. Bevor ich mit dem methodischen Teil II der Arbeit anfange, werde ich in Teil I im ersten Abschnitt einen Überblick über die soziale, wirtschaftliche und politische Lage der Türkei seit 1950 verschaffen, die durch drei Militärputsche geprägt ist. Ziel ist, den Hintergrund für die Emigrationsbewegungen in die BRD und den Verbleib der türkischen Migrantinnen und Migranten, meiner Fokusgruppe, in der BRD zu veranschaulichen. Im zweiten Abschnitt wird ein Überblick über die türkische Migration in die BRD seit 1950 gegeben. Dabei werden die einzelnen Phasen der Migration beschrieben. Die zusammenfassende Bewertung im dritten Abschnitt schildert die Verbleibeabsichten und Rückkehrpläne der türkischen Migrantinnen und Migranten, deren Integration durch die erleichterte Einbürgerung gefördert werden sollte. Der vierte Abschnitt bildet die rechtlichen Grundlagen, beginnend mit der Definition und den Möglichkeiten des Erwerbs einer Staatsangehörigkeit. Dabei werden die gesetzlichen Änderungen im Einbürgerungsrecht ab 1990 sowie die Mindestvoraussetzungen für eine Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung vor und nach der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 dargestellt. Ergänzend wird das türkische Staatsangehörigkeitsrecht als Vergleich herangezogen, da die Regelungen im türkischen und deutschen Recht Unterschiede aufweisen. Abschließend werden Mehrstaatigkeit in Deutschland und der Türkei aufgrund der Diskrepanzen einander gegenübergestellt.