Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,3, Philipps-Universitรคt Marburg (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Essential Facilities Doktrin und der Missbrauchsfall Microsoft Das, auf drei grundlegenden Sรคulen basierende, Europรคische Wettbewerbsrecht bekรคmpft wettbewerbsbeschrรคnkende Verhaltensweisen, wettbewerbsbeschrรคnkende Unternehmenszusammenschlรผsse und den Missbrauch von Marktmacht. Einem marktmรคchtigen Unternehmen steht es grundsรคtzlich frei zu entscheiden, mit wem und zu welchen Bedingungen es geschรคftliche Beziehungen eingeht. Dieser Grundsatz ist aber nicht unumstรถรlich,sondern kann unter bestimmten Umstรคnden auรer Kraft gesetzt werden. Man stelle sich bspw. eine Situation vor, in der ein, auf einem vorgelagerten Markt agierendes dominantes Unternehmen eine Leistung erstellt, die fรผr andere Unternehmen auf einem nachgelagerten Markt einen unbedingten Bestandteil ihrer eigenen Leistungserstellung verkรถrpert. In einer derartigen Konstellation fรผhrt die Verweigerung des marktmรคchtigen Unternehmens zur Bereitstellung seiner Leistung zur Gefรคhrdung des Wettbewerbs auf dem nachgelagerten Markt, da die dort tรคtigen Unternehmen durch die Entziehung ihrer Geschรคftsgrundlage nicht (mehr) wirtschaftlich in Erscheinung treten kรถnnen. Der geschwรคchte Wettbewerb auf diesem Markt kรถnnte dem mรคchtigen Unternehmen zudem zur รbertragung von Marktmacht vom vor- eben auf den nachgelagerten Markt verhelfen. Diesem Dilemma kann Abhilfe geschaffen werden, indem das dominante Unternehmen verpflichtet wird, den รผbrigen Unternehmen seine Leistung zur Verfรผgung zu stellen. Mit derartigen Problemfeldern befasst sich die Essential Facilities Doktrin. Sie liefert die Prรผfkriterien, anhand derer entsprechende Verstรถรe gegen das Missbrauchsverbot marktbeherrschender Unternehmen ermittelt und Bereitstellungsverpflichtungen ihrer Leistungen legitimiert werden kรถnnen. Die vorliegende Arbeit beschรคftigt sich mit der Essential Facilities Doktrin im Allgemeinen und dem Missbrauchsfall Microsoft im Speziellen. Die entsprechende Entscheidung der Europรคischen Kommission aus dem Jahr 2004 hat Bezug zur oben geschilderten Essential Facilities-Problematik und gilt als wegweisend fรผr die zukรผnftige Entwicklung der Essential Facilities Doktrin. Es ist zu klรคren, inwieweit der Rรผckgriff auf die Essential Facilities Doktrin im Rahmen der Microsoft-Entscheidung gerechtfertigt war und welche Bedeutung der Essential Facilities Doktrin als wettbewerbspolitisches Instrumentarium der Wettbewerbsbehรถrden zukommt.