Die ertragsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Beurteilung und alternative Gestaltungsmöglichkeiten der heutigen Zeit

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Inhaltsangabe:Einleitung: Unter einer Organschaft versteht man ein modernes und äußerst wichtiges Gestaltungsinstrument des Steuerrechts, das besonders von Konzernen wie beispielsweise VW/Audi in Anspruch genommen wird, um eine einheitliche Besteuerung mehrerer Unternehmen zu ermöglichen. Der Begriff der Organschaft bezeichnet einen Zusammenschluss von mehreren selbständigen Personen oder Unternehmen, mit dem Ziel im deutschen Steuerrecht als einheitlicher Steuerpflichtiger aufzutreten. Bei dieser Gestaltung werden eine oder mehrere Kapitalgesellschaft/en (auch Organgesellschaft (OG) genannt) finanziell in ein anderes Unternehmen (auch Organträger (OT) genannt) eingegliedert und verpflichtet, sich mit Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages ihren Gewinn in vollem Umfang an den OT abzuführen. Demnach unterwirft der OT neben seinem eigenen Einkommen auch das Ergebnis der OG der Einkommensbesteuerung (KSt und ESt). In dieser Bachelorarbeit wird neben der Definition einer Organschaft vor allem darauf eingegangen, was bei der Begründung zu beachten ist und wie sich ein solcher Zusammenschluss vorteilhaft auf die Besteuerung der beteiligten Gesellschaften auswirkt. Da eine Organschaft nicht nur Vorteile aufweist, wird im dritten Abschnitt neben den Chancen vor allem auf mögliche Risiken eingegangen. Abschließend wird im vierten Abschnitt ein Vergleich der Organschaft mit alternativen Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerrechts durchgeführt. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisV 1.Einleitung1 2.Die Organschaft im Ertragsteuerrecht2 2.1Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft2 2.1.1Persönliche Voraussetzungen2 2.1.11Organträger2 2.1.12Organgesellschaft5 2.1.2Sachliche Voraussetzungen5 2.1.2.1Finanzielle Eingliederung6 2.1.2.1.1Unmittelbare Beteiligung7 2.1.2.1.2Mittelbare Beteiligung7 2.1.2.1.3Addition unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen8 2.1.2.1.4Beispiel zur Bestimmung der Beteiligungsverhältnisse9 2.1.2.2Ergebnisabführungsvertrag10 2.1.2.2.1Grundsätzliches10 2.1.2.2.2Beginn des Ergebnisabführungsvertrages11 2.1.2.2.3Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages12 2.1.2.2.4Beispiel zur Handhabung des Ergebnisabführungsvertrages12 2.2Rechtsfolgen der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht14 2.2.1Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft14 2.2.2Einkommensermittlung und -zurechnung bei dem Organträger16 2.2.3Sonderfälle18 2.2.3.1Ausgleichszahlungen an außenstehende [...]

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