Eberhard von Fulda als Fälscher

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, Veranstaltung: Fälschungen im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anbetracht der Sachlage, dass im frühen Mittelalter von den erhaltenen Urkunden mehr als fünfzig Prozent ge- oder verfälscht wurden, ist es wenig überraschend, dass auch in den Reihen der Kirche eine Vielzahl unechter Dokumente produziert und in Umlauf gebracht wurden. Diese Arbeit beschäftigt sich nun mit den Aktivitäten des Mönches Eberhards, der Mitte des 12. Jahrhunderts im Auftrag seines Abtes, eine große Sammlung der Rechte und Güter seines Klosters, den nach ihm benannten Codex Eberhardi anlegte, und dabei auch nicht davor zurückschreckte, viele Dokumente, darunter sogar päpstliche Privilegien, zu fälschen, um so seinem krisengeschüttelten Klosters wieder zu wirtschaftlicher Potenz und Ansehen zu verhelfen. Um den Hintergrund Eberhards Arbeit zu erkennen, ist es daher erforderlich, zunächst auf Aspekte der Fuldaer Geschichte, die eng mit der des dortigen Klosters verbunden ist, in der unmittelbaren Zeit vor der Entstehung der Schriftstücksammlung einzugehen. Nach der Vorstellung des Codex Eberhardi erfolgt ein Überblick der päpstlichen Privilegien , die dem Kloster Fulda ausgestellt wurden, wobei zuerst eine Darstellung eines echten Privilegs erfolgt, um danach detailliert auf drei Fälschungen Eberhards, samt realhistorischer Einordnung der Texte, einzugehen. Bevor dann abschließend der Versuch unternommen wird, Absichten und Motive des Fuldaer Mönchs zu verstehen, behandelt ein Kapitel die Fälschungen, die Eberhard im Bereich der Termineiurkunden, d.h. der Festlegung des zum Kloster gehörenden Gebiets, vornahm. Äußerst hilfreich war bei der Bearbeitung des Themas insbesondere die zweibändige Abhandlung der dänischen Historikers Mogens Rathsack, der sich intensiv mit den päpstlichen Privilegien des Klosters Fulda beschäftigt und dabei natürlich auch nicht umhin kam, die Fälschertätigkeit Eberhards zu beleuchten. Daneben unverzichtbar war die zweibändige Edition des Codex Eberhardi von Heinrich Meyer zu Ermgassen aus dem Jahr 1995, der die umfangreiche Aufgabe annahm, die Sammelhandschrift Eberhards, die zuvor schon von den Historikern Dronke (1844), Roller (1901) und Stengel (1958) in Ansätzen editiert wurde, zusammenzustellen. Einen Einblick in die Schwierigkeit dieser Aufgabe gewährt eben erwähnter Edmund Stengel: „Wer vermöchte sich auch in der vom Unkraut eberhardischer Fälschungen durchsetzten Fuldaer Privilegienreihe zurechtfinden, ehe ihr Ordnung geschaffen ist.“

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