Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Paderborn (Lehrstuhl für internes und externes Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Kreditinstitute nehmen aufgrund ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Art der Geschäftstätigkeit eine besondere Stellung ein und haben deshalb spezielle, zum Teil von anderen Branchen unterschiedliche, handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Forderungsbilanzierung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach dem deutschen Handelsrecht. Durchschnittlich ca. 74 % der Aktiva deutscher Kreditinstitute besteht aus Forderungen. Dementsprechend kommt der Forderungsbilanzierung von Kreditinstituten ein hohes Gewicht zu. Das Verständnis des Zustandekommens der Art und Höhe des Forderungsausweises von Kreditinstituten ist nicht nur für das rechnungslegende Kreditinstitut wichtig, sondern auch für jeden externen Leser von Bankbilanzen unumgänglich. Zur Erschließung des Themas werden in Kapitel 2 zunächst die Forderungen von Kreditinstituten charakterisiert, gegenüber Wertpapieren abgegrenzt und der Bilanzausweis angeführt. In Kapitel 3, das den Hauptteil dieser Arbeit darstellt, wird die Erst- und Folgebewertung von Forderungen detailliert abgebildet. Dabei werden auch zwei ausgewählte Sonderfragen der Forderungsbilanzierung erläutert. In Kapitel 4 werden schließlich noch bilanzpolitische Gestaltungsspielräume im Bereich der Forderungsbewertung aufgezeigt. Durch die 6. KWG-Novelle hat das KWG auch für Finanzdienstleistungsinstitute Gültigkeit erlangt (§ 1 Abs. 1a KWG). Neben dem KWG mussten in diesem Zusammenhang auch eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen geändert werden, so auch der Abschnitt „Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute“ des HGB und die „Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV)“. In der folgenden Arbeit wird von Kreditinstituten oder einfach nur von Instituten die Rede sein; gemeint sind damit allerdings auch immer Finanzdienstleistungsinstitute.