Nach der schrittweisen Aufhebung des Gesch~ftsraummietengeset zes ist die Erörterung besonderer Schutzvorschriften für Ge sch~ftsraummieter nie ganz zur Ruhe gekommen. Zahlreiche parla mentarische Anfragen geben davon Zeugnis. Der beschleunigte Strukturwandel hat die Diskussion versch~rft und vielfach sChlagwortartig auf die Verdr~ngung alteingesessener kleiner Handwerks- und Handelsbetriebe durch die Freizeitindustrie, wie Spielhallen, Boutiquen und Sexshops, verengt. Unabh~ngig davon hat sich stets die Frage gestellt, ob die Kün digungsregelung für Gesch~ftsraummieter den gewandelten Bedürf nissen dieser Mieter noch gerecht wird. Die gesetzliche Kündi gungsfrist bei der Landpacht hat der Gesetzgeber von sechs Mo naten auf zwei Jahre verl~ngert. Der Unterschied zu der dreimo natigen Regelfrist bei der Geschäftsraummiete f~llt jetzt doch sehr auf. Die von mir in Auftrag gegebene Untersuchung des IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH sollte aufgrund breit angelegter Befragungen mehr Klarheit darüber verschaffen, wie die Kündigungsregelungen von den Mietvertragspartnern ge handhabt werden und wie sie sich vor allem auf die geschäftli chen Verhältnisse der Mieter auswirken. Das Team des Instituts hat hierzu eine Fülle von Daten erhoben und diese in vielfälti ger Weise kombiniert. Dadurch kommt die Untersuchung zu diffe renzierten Schlußfolgerungen und zu manchmal überraschenden Erkenntnissen.