Im Dezember 2012 veröffentlichte die ETH Zürich in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE erstmals eine schweizweite Abschätzung der inneren Nutzungsreserven. Auf Basis dieser Studie und den in vielen Kantonen ausgeweiteten und weiterentwickelten Erhebungen der Nutzungsreserven wurde durch die vorliegende Studie eine erneute Abschätzung der Nutzungsreserven vorgenommen. Aufgrund der erhöhten Datenverfügbarkeit und gleichzeitig optimierten Abschätzungsmethode konnte die Robustheit der Abschätzung verbessert werden. Der verwendete Ansatz ermöglicht nicht nur Aussagen zu den planungsrechtlich gesicherten Nutzungsreserven in der Schweiz und deren Veränderung gegenüber der ersten Abschätzung 2012, sondern auch spezifische und räumliche Auswertungen beispielsweise nach Nutzungszone (z.B. Wohnen, Arbeiten, öffentliche Nutzung), nach Lage (z.B. innere Nutzungsreserven), nach Gemeindegrösse oder nach Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (z.B. nach ÖV-Erschliessungsgüteklasse).
Neben den klassischen unbebauten Bauzonenreserven berücksichtigt die vorliegende Untersuchung auch die bebauten Flächen mit Umnutzungspotenzial (z.B. Brachen) sowie das planungsrechtlich noch zulässige Ausbaupotenzial auf bereits bebauten Flächen.
Die Abschätzung der schweizweiten Nutzungsreserven bestätigt die Vermutung, dass in der Schweiz erhebliche Siedlungsreserven bestehen. Gesamtschweizerisch liegen diese im Umfang von 11 000 bis 19 000 ha Geschossfläche. Dies entspricht einer Kapazität von 1,0 bis 1,8 Millionen zusätzlichen Einwohnern. Allein die inneren Nutzungsreserven in den Wohn-, Misch-, Arbeits- und öffentlichen Zonen werden auf zwischen 6500 und 12 500 ha Geschossfläche geschätzt. Diese Reserven – nur der Anteil Wohnen berücksichtigt – böten Platz für 0,7 bis maximal 1,4 Millionen Einwohner. Verglichen mit der Abschätzung 2012 zeigt sich, dass sich die Grössenordnung der Einwohnerkapazität der inneren Nutzungsreserven trotz weiterhin reger Bautätigkeit und temporärem Einzonungsmoratorium seit Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes im Mai 2014 nur unwesentlich verändert hat.
Rund zwei Drittel der Nutzungsreserven liegen in den kleinen und mittleren Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. Es gilt also, sich auch besonders in diesen Gemeinden mit den Nutzungsreserven aktiv auseinanderzusetzen. In den urban geprägten Gemeinden stehen absolut gesehen weniger Nutzungsreserven als in den ländlichen Gemeinden zur Verfügung, sie können aber mit einer dichteren Bebauungsweise für verhältnismässig viele Einwohner Platz bieten. Zudem sind diese Nutzungsreserven besser mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen als in ländlich geprägten Gemeinden. Die Abschätzung der Flächenreserven zeigt ferner, dass auch in den Arbeitszonen und den Zonen für öffentliche Nutzungen noch erhebliche Reserven vorhanden sind.
Die Studie belegt, dass weiterhin Nutzungsreserven und vielfältige Möglichkeiten für die Innenentwicklung vorhanden sind, aber nur teilweise systematisch erfasst werden. Oft werden Nutzungsreserven deshalb nicht erkannt. Weitere Fortschritte in der systematischen Erfassung der Nutzungsreserven sind daher notwendig. Gerade wenn man die Folgen und die Wirksamkeit des revidierten Raumplanungsgesetzes und der angepassten planerischen Instrumente erkennen möchte, sind belastbare Flächenübersichten, welche auch qualitative Merkmale wie Mobilisierungshemmnisse oder die zeitliche Verfügbarkeit enthalten, für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unerlässlich. Sie dienen als Grundlage für ein noch einzuführendes Flächenmanagement. Eine Flächenübersicht allein oder Abschätzungen wie in dieser Studie ersetzen jedoch die planerische Auseinandersetzung mit den einzelnen Nutzungsreserven nicht, sie stellen nur das Fundament für eine strategische Mobilisierung dar.